13 Dezember 2024

Endlich frei vom Erdgas - Fortsetzung


Der letzte Blogbeitrag zum Thema Heizungswechsel betraf die Vorteile der Erdgasfreiheit. Mein Beitrag in den letzten Gemeindenachrichten 2024 betraf das gleiche Thema, nur ging es da um die Förderung und wie man sich als Förderwerber:in registriert.

Diesmal geht´s um die Fortsetzung
Ich darf aus meiner Erfahrung berichten, dass etwa zwei Wochen nach Einreichung eine erste Stellungnahme erfolgt. In meinem Fall war sie positiv, was zu erwarten ist, wenn die geforderten Unterlagen hochgeladen wurden. Achtung: Eine Energieberatung sollte stattgefunden haben. Es wurde eine Förderung von etwa 56 Prozent der Anschaffungskosten angekündigt. Die Auszahlung lässt aber noch auf sich warten und wird voraussichtlich noch vier bis sechs Wochen dauern, da der nächste Genehmigungslauf des Klimaministeriums abgewartet werden muss. Das heißt, der private Finanzhaushalt müsste für einen gewissen Zeitraum diesen Wert vorstrecken können. Das sollte man berücksichtigen.
Auch E-Herd und Induktionskochfeld werden gefördert
Wer bisher einen Gasherd benützte, wird natürlich mit der Notwendigkeit konfrontiert, diesen mit einem E-Herd oder mit einer Induktionsplattform ersetzen zu müssen. Auch das wird gefördert. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass der E-Herd nicht schon vorher bestand. Zu diesem Zweck benötigt die KPC die Bestätigung der Versiegelung des Gas-Anschlusses durch den Netzbetreiber und die Rechnung des gekauften E-Herdes.

Übrigens: Auch die Gemeinde fördert den Einsatz von Wärmepumpen.!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Die leise, wertvolle Arbeit der Grünen

Wertschätzender Umgang mit Geflüchteten. Wertschätzende Arbeits- und Austauschkommunikation mit Organisationen im Asyl- und Integrationsbere...