16 Juni 2024

Gewessler als Rechtsbrecherin? Welches Recht?


Die Klimaschutzministerin stimmt also dem Renaturierungsgesetz zu. Erwartungsgemäß rief das große Entrüstung beim Koalitionspartner hervor. Die Verfassungsministerin tönte, dass Recht Recht bleiben muss. Welches Recht meinte sie? Natürlich das österreichische Verfassungsrecht.

Die Klimaschutzministerin scheint aber mit ihrem Entschluss ganz andere Rechte im Blick zu haben, nämlich die Menschenrechte.

"Mit Resolution 7/23 beschrieb der UN-Menschenrechtsrat schon 2008 den menschengemachten Treibhauseffekt als Problem für die individuellen Menschenrechte und setzte zur besseren Bearbeitung den Arbeitsstrang „Human Rights and the Environment“ mit ihrem Berichterstatter John Knox ein, Professor für Menschenrechte und umweltrecht an der Wake Forest University in North Carolina. Immer wieder sagte und schrieb Knox öffentlich, was offensichtlich ist: dass es die grundlegendsten Rechte der Menschen verletzt, wenn in der Klimakrise Ernten verdorren, Behausungen zerstört werden, Frauen, Männer und Kinder sterben." (Zitat: Roda Verheyen in ihrem Buch "Wir haben ein Recht auf Zukunft").

Wenn nun ÖVP, Landwirtschaft und div. Landeshauptleute mit Klagen drohen, sollten sie aufpassen, dass nicht sie es sind, die geklagt werden. Als Politiker:innen, die sich keinen Deut um das scheren, was sie 2015 in Paris beschlossen haben. Die sich - ignorant, blind oder mit böswilliger Agenda ausgestattet - über die Rechte gegenwärtig und zukünftig Lebender hinwegsetzen.

So geschehen ist das bereits in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die deutsche Regierung beauftragte, ihr Klimaschutzgesetz so zu ändern, dass es auch wirklich ein Klimaschutzgesetz genannt werden kann.

So geschehen in den Niederlanden, in Frankreich, Irland, Belgien, Tschechien, Pakistan, Nigeria und vielen anderen Ländern. Die Zahl der Klimaklagen steigt weltweit – und das aus gutem Grund.

Es wäre sehr interessant, das Verhalten der ÖVP ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Land vor einem Gericht zu diskutieren!

2 Kommentare:

  1. Es geht hier nicht um die Abwägung zwischen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen. Denn eigentlich ist die Sache ganz klar:
    • Die einheitliche Stellungnahme der Länder gegen das Renaturierungsgesetz ist nach dem Ausscheren der SPÖ nicht mehr vorhanden.
    • Die Idee, dieser frühere einstimmige Beschluss der Länder könnte nur vom gleichen Gremium wieder einstimmig aufgehoben werden, ist Unsinn. Damit wären derartige Beschlüsse praktisch niemals wieder aufhebbar.
    • Die Verfassung regelt ganz klar, dass die Entscheidung, dem Gesetz in der EU zuzustimmen, eindeutig bei der zuständigen Ministerin liegt. Das gleiche Recht haben ÖVP- MinisterInnen in der Vergangenheit in Anspruch genommen, ohne sich vorher mit allenfalls auch betroffenen Ministern abzusprechen. Da fast jede Entscheidung letztlich auch finanzielle Auswirkungen hat, würde die jetzige ÖVP-Argumentation darauf hinauslaufen, dass immer auch der Finanzminister seine Zustimmung geben müsste. Das steht sicherlich nicht in der Verfassung.
    Dass sich die schwarz-türkisen Umweltbremser ärgern, sei ihnen unbenommen. Aber sie haben sich mit falschen, an den Haaren herbeigezogenen Scheinargumenten selbst in dieser Sackgasse einzementiert.

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  2. Es ist leider gar nichts klar, solange es konträre juristische Auffassungen gibt.

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