08 Dezember 2022

Statement zur Umwidmung von Ackerland auf Betriebsgebiet


Bei der Gemeinderatssitzung am 7.12.2022 wurden 11.000 m² Grünland auf Betriebsgebiet umgewandelt und damit zu Versiegelung freigegeben.

Ich konnte krankheitsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen, hatte aber das nachfolgende Statement hierzu beigesteuert.

Statement zum Punkt 9 der Agenda. Umwidmung des Grundstück 1142.

Ich rate strikt von einer Umwidmung ab und begründe dies wie folgt:
Bei dem in Rede stehenden Gebiet handelt es sich um hochwertiges Ackerland.
Das kann aus der NÖ-Bodenkarte entnommen werden.

eBOD2 (bodenkarte.at)

Zum Unterschied von dem als Grünland-PV umzuwidmenden Grundstück, welches nur als mittelwertiges Ackerland ausgewiesen ist. Bekanntlich hat es da viele Gegenstimmen aus allen Fraktionen gegeben, mit der skurilen Begründung, man solle kein Grünland versiegeln. Was im Fall von Grünland-PV ja überhaupt nicht der Fall ist.

Außerdem erinnere ich an den Ausgang der Volksbefragung bezüglich der Biomasse-Anlage. Die Biedermannsdorfer Bevölkerung ist also mit großer Mehrheit gegen weitere Versiegelungen. Dies wäre aber mit dem in Rede stehenden Grundsatzbeschluss eindeutig gegeben.

Bedenken hinsichtlich Ernährungssicherheit, die immer angeführt werden, wenn es sich um den Ausbau von erneuerbaren Energien handelt, müssen also hier, wo es eine Totalversiegelung geben wird, um ein Vielfaches gewichtiger sein.

Doch selbst dann, wenn es sich um weniger wertvolles Ackerland handeln würde, wäre Versiegelung ohne Not immer noch gänzlich inakzeptabel.

Arten-, Klima- und Hochwasserschutz sind in unserer Zeit der Ausbreitung von Betriebsgebieten unbedingt vorzuziehen. Alle falschen Bedenken gegen Windkraft, PV und Biomasse, sind in diesem Fall richtig. Es ist nicht einzusehen, warum sie plötzlich nicht mehr gelten sollen, weil Betriebsgebiet in unserer verzerrten Wahrnehmung immer noch mehr wert ist als Grünland.

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