Die Klimaschutzministerin scheint aber mit ihrem Entschluss ganz andere Rechte im Blick zu haben, nämlich die Menschenrechte.
"Mit Resolution 7/23 beschrieb der UN-Menschenrechtsrat schon 2008 den menschengemachten Treibhauseffekt als Problem für die individuellen Menschenrechte und setzte zur besseren Bearbeitung den Arbeitsstrang „Human Rights and the Environment“ mit ihrem Berichterstatter John Knox ein, Professor für Menschenrechte und umweltrecht an der Wake Forest University in North Carolina. Immer wieder sagte und schrieb Knox öffentlich, was offensichtlich ist: dass es die grundlegendsten Rechte der Menschen verletzt, wenn in der Klimakrise Ernten verdorren, Behausungen zerstört werden, Frauen, Männer und Kinder sterben." (Zitat: Roda Verheyen in ihrem Buch "Wir haben ein Recht auf Zukunft").
Wenn nun ÖVP, Landwirtschaft und div. Landeshauptleute mit Klagen drohen, sollten sie aufpassen, dass nicht sie es sind, die geklagt werden. Als Politiker:innen, die sich keinen Deut um das scheren, was sie 2015 in Paris beschlossen haben. Die sich - ignorant, blind oder mit böswilliger Agenda ausgestattet - über die Rechte gegenwärtig und zukünftig Lebender hinwegsetzen.
So geschehen ist das bereits in Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die deutsche Regierung beauftragte, ihr Klimaschutzgesetz so zu ändern, dass es auch wirklich ein Klimaschutzgesetz genannt werden kann.
So geschehen in den Niederlanden, in Frankreich, Irland, Belgien, Tschechien, Pakistan, Nigeria und vielen anderen Ländern. Die Zahl der Klimaklagen steigt weltweit – und das aus gutem Grund.
Es wäre sehr interessant, das Verhalten der ÖVP ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen in diesem Land vor einem Gericht zu diskutieren!