Beinahe wäre es damit zum ersten Strafprozess in Wien gegen Mitglieder der Letzten Generation in Zusammenhang mit Protesten gekommen. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Bei dem Protest der Letzten Generation kam erneut der aus bereits vergangenen Aktionen bekannte Farbstoff Uranin zum Einsatz. Nach der Aktion fielen laut Gericht Gesamtkosten in Höhe von 807,82 Euro für "Natursteinarbeiten" sowie eine Analyse des Wassers an. Obwohl sich der Farbstoff noch am gleichen Tag auflöste, brachte die Staatsanwaltschaft am 4. Juli einen Strafantrag wegen schwerer Sachbeschädigung gegen die beiden Aktivisten ein und warf ihnen "Verunstaltung eines öffentlichen Denkmals" vor.
Das Gericht erteilte einem möglichen Prozess nun eine Absage und argumentierte unter anderem mit der schnellen Auflösung der Chemikalie. "Am 4. Mai wurde das Wasser im Brunnen zur weiteren Untersuchung auf Uranin beprobt. Die Probe wurde ins Labor überbracht, wobei die Probe bei Untersuchung bereits wieder klar und farblos war und keine Trübung aufwies", heißt es im Beschluss. Uranin sei zudem ein völlig unbedenklicher Stoff, der nur kurzfristig für eine Färbung des Wassers sorge, wird in dem Schreiben in Berufung auf das Laborgutachten ausgeführt.
Windl sprach von einem "Repressionsversuch vonseiten der Staatsanwaltschaft". "Das bestätigt die Legitimität unserer Proteste in Zeiten der weltweit eskalierenden Klimakatastrophe", erklärte die 26-Jährige. Ihr Rechtsanwalt nannte den Strafantrag "einen Versuch der Staatsanwaltschaft, eine friedliche und unschädliche Protestaktion zu kriminalisieren". SN, APA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen