29 April 2024

Temporeduktion

Mit der Reform der Straßenverkehrsordnung (35. StVO-Reform) wird es für Gemeinden einfacher, eine Temporeduktion im Ortsgebiet umzusetzen. Bürokratische Hürden wie die Erstellung von Gutachten sollen demnach wegfallen. Die Reform tritt voraussichtlich am 1. Juli 2024 in Kraft.

So weit, so gut. Bedenkt man, dass immerhin 280 Städte und Gemeinden Vereinfachungen bei der Durchsetzung gefordert haben, erscheint diese Reaktion nur recht und billig. Allerdings hatten die Gemeinden schon immer die Möglichkeit, Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zu 30 Km/h durchzusetzen. Nur die Hürden seitens des Bundes sind kleiner geworden. 

Was neu ist, ist die künftige Zuständigkeit der Gemeinden selbständig Geschwindigkeitsbegrenzungen auch exekutieren zu können. Diese Möglichkeit wurde den Gemeinden vor Jahren genommen, soll ihnen jetzt aber wieder zugestanden werden. Das erscheint auch logisch, denn nach traurigen Erfahrungen sind Raser nur mit Kontrollen zur Vernunft zu bringen. Auch hier fallen also bisherige Hürden des Bundes.

Ob Gleiches aber auch für die Landeshürden gilt, wird noch zu sehen sein. Die blaue Zuständigkeit für Verkehrsfragen und Herrn Landbauers Vorliebe für Raserei lassen starke Zweifel aufkommen, ob der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger die nötige Aufmerksamkeit zuteil wird. 

Was ich meine, ist folgende Passage: ".

..soll es den Ländern ermöglicht werden, einheitliche Kriterien für die Standortbeurteilung sowie für die automatisierte Verkehrsüberwachung aufzustellen. Ihnen soll es obliegen, ob und inwieweit ihre Gemeinden automatisierte Überwachungen abgestimmt auf die jeweiligen Verkehrssicherheitskonzepten, Einsatzplanungen und Verkehrsüberwachungsplänen der Länder durchführen dürfen. "

Noch zur 80er-Forderung und zum Gegenargument: "ist eh der 100er immer wieder mal eingeschaltet."

Der 100er ist verkehrsabhängig gesteuert und soll den Verkehr harmonisieren, d.h. Staus verhindern. Wird der Verkehr allerdings schwächer und der 100er aufgehoben, steigt die Lärmentwicklung an. Dann treten die meisten Autofahrer die Gaspedale bis zum Anschlag durch, wenn sie aus Wien, wo ständig 80 ist, herauskommen. Häufiges Bremsen, Spurwechseln und wieder beschleunigen, um den Zuzug Platz zu machen, kommen dazu. Die Idee ist nun, den 80er entlang der Anrainersiedlungen wie in Wien beizubehalten und damit eine ständige Verminderung von Lärm und Schadstoffen zu erreichen. Bei 4,5 Mio LKW im Jahr und 180.000 PKW pro Tag erscheint eine derartige Maßnahme schon nötig zu werden. Gewisse Seiten verhindern das bisher. Unerklärlich oder? Die Frage stellt sich: Wem nützt Luftverschmutzung und klimaschädliches Verhalten? Oder sind das einfach nur nicht begründbare Befindlichkeiten?

Wie die Befindlichkeiten der Schwächeren in unserer Gesellschaft wie Kinder, Alte oder Kranke aussehen, kann man sich anhand dieser Feinstaubstatistik in Wr. Neudorf, die natürlich auch - und mehr wegen häufigem Westwind - für Biedermannsdorf gilt, denken.






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