14 November 2022

Bebauungsbestimmungen und Raumordnung in Biedermannsdorf


Bekanntlich ist in Biedermannsdorf eine Bausperre aufrecht. Diese bietet die Chance, notwendige, unserer Zeit entsprechende Schritte in Richtung umweltgerechter Bestimmungen wie Beschränkung der Bodenversiegelung, verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, Eindämmung des Autoverkehrs, Verbesserung der Nahversorgung, Förderung von Rad- und Fußmobilität und vieles mehr zu setzen. Klimaschutz und Klimaanpassung sollten immer im Focus sein. Wichtig ist auch die Förderung von Solidarität und Zusammenhalt im Ort, von der alle – jung und alt – profitieren können. 

Das waren für mich die Leitlinien für die folgenden Punkte, die allerdings nicht als der Weisheit letzter Schluss gesehen werden sollen. Vielmehr sollen sie eine Motivation für Kommentare, Hinweise, aber auch für Berichtigungen sein.

  • Verbot von Baulandhortung bei Neuwidmungen.
  • Wo gibt es Möglichkeiten zur Renaturierung?
  • Verpflichtende Maßnahmen für Hochwasserschutz im Falle von in der Nähe befindlichen Hochwassergebieten.
  • Überprüfung einer “Grünen Infrastruktur”. Das heißt, bestimmte für die Umwelt wertvolle Gebiete sollen miteinander durch Straßenbegleitgrün oder andere Naturkorridore verbunden sein.
  • Überprüfung der Bestimmungen für die Bebauungsdichte im Hinblick auf Bodenerhalt.
  • Eruieren PV-geeigneter Freiflächen. Auch der Frage, ob Windkraft in Biedermannsdorf möglich ist, ist nachzugehen.
  • Hitzeresorbierende Materialien verwenden (kann die beheizte Fläche begrenzt werden? In großen Häusern sollte das möglich sein).Wärmedämmwirkung verschiedener Baumaterialien (sanier.de)Wärmeabsorbierende Baumaterialien statt Klimaanlagen (bauenimbestand24.de)
  • Rückhalt von Regenwasser.
  • Eine Baumverordnung sollte diskutiert werden.
  • Bei Neubauten ist der PV-Eignung erste Priorität zuzuordnen.
  • Heizung: grundsätzlich kein Erdgas. Fernwärme aus Biomasse ist gegenüber Wärmepumpen der Vorzug zu geben, wenn die Leitung am Bau vorbei führt. Erdwärme ist als nachhaltigste Heizungstechnik aber jedenfalls zuzulassen.
  • Ausreichende Installationsleitungen zwecks Installation von Wärmepumpen in erhöhter Lage (bei Flachdächern).
  • Bindende Regeln für Fahrradabstellplätze Wobei der Begriff “Fahrradabstellplatz” noch zu definieren ist.
  • Beispiel Vösendorf, Punkt 4.5 der Bebauungsbestimmungen: Bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden sind bis zu einer Anzahl von vier Wohneinheiten zwei Fahrradstellplätze pro Wohneinheit verpflichtend herzustellen. Ab einer Anzahl von fünf Wohneinheiten ist für die gesamte errichtete Wohnnutzfläche pro 30 m2 Wohnnutzfläche je ein Fahrradabstellplatz herzustellen.
  • Ergänzend dazu: es muss auch öffentliche Fahrradabstellplätze für Besucher-innen geben.
  • Alle Parkplätze sind versickerungsfähig zu gestalten und müssen auf die Möglichkeit von PV-Überdachungen geprüft werden. Wo das nicht möglich ist, müssen Ölabscheider installiert werden. 
  • Von der Regel „zwei Parkplätze“ pro Wohneinheit ist abzugehen. Ab einer bestimmten Anzahl sollen die Stellplätze auf 1,5 bis 1 Stellplatz pro Einheit reduziert werden.
  • Beispiel Brunn: Dort gibt es in Brunn ab der 41. Wohneinheit nur mehr 1,5 Stellplätze. Bei gutem Car-Sharing-Angebot und dem ohnehin bereits guten öffentlichen Verkehrsverbindungen und der Mitgliedschaft bei AST sollte das auch in Biedermannsdorf zu rechtfertigen sein.
Über die Mitwirkung der Leserinnen und Leser freue ich mich.

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